Auditierung von Abfallentsorgern

Die Auditierung von Dritten in der Abfallentsorgung gehört zu den Königspflichten jedes Abfallbeauftragten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dem sogenannten Falisan-Urteil definiert, dass der Entsorgungspflichtige sich vor der Auftragserteilung vergewissern muss, dass der in Aussicht genommene Entsorger rechtlich befugt und tatsächlich im Stande ist, die angebotenen Entsorgungsleistungen zu erbringen. Daraus folgt, dass der Entsorgungspflichtige seine Entsorger auditieren muss. Der BGH hat in diesem Urteil ebenfalls festgestellt, dass der Entsorgungspflichtige fahrlässig im Sinne des § 326 StGB (Unerlaubter Umgang mit Abfällen) handelt, wenn er kein Audit durchgeführt hat.
In diesem Urteil wurde zudem festgelegt, dass der Entsorgungspflichtige zu prüfen hat, ob es sich um eigene Anlagen des Entsorgers handelt. Falls nicht, muss er den Betreiber der finale Entsorgungsanlage erfragen und dessen Anlage prüfen.

Wichtig ist auch, dass es sich bei Entsorgungsanlagen sind i.d.R. Unikate handelt. Sie können deshalb nur mittels individueller Checkliste überprüft werden. Weiterhin zu beachten ist, dass Entsorungsanlagen u.a. unter das Immissions- und das Abfallrecht fallen, sodass im Zeitablauf Anpassung, die z.B: durch Änderungsanzeigen und Änderungsgenehmigungen umgesetzt werden, notwendig werden. Falls diese z.B. nicht vorgenommen wurden, fehlt es bei dieser Anlage an der vom BGH geforderten rechtlichen Befugnis.

Es gibt noch eine Reihe weiterer Aspekt, die bei einem solchen Audit zu berücksichtigen wären, die die Aufgabenstellung nicht leichter machen.
Abschließend noch so viel: ISO-Audits bringen hier nichts. Auch EfB-Zertifikate sind hier nicht von Bedeutung. Die Antwort eines Richters auf die Frage, was es gebracht hätte, wenn man einen Entsorgungsfachbetrieb ausgewählt hätte, sagt alles. „Wenn sie einem Entsorungsfachbetrieb gewählt hätte, hätte ich Ihnen 2% weniger Verschulden zugebilligt“ so der Richter. Auch Einträge in Betriebstagebücher etc. sind ohne Relevanz.

Dummerweise gibt für solche Audits der Satz: Halb richtig ist auch falsch!

Es bedarf zur ordnungsgemässen Auditierung einer anlagenspezifischen Checkliste, die das Anfordeungsprofil von der Genehmigung über die ganze Anlagenbiogrphie abbildet.

Nicht das Audit, sondern die Entwicklung eine adäquaten Checkliste ist eine komplexe Aufgabe.

Seit 2020 ist ein Tool im GbU-Verlag verfügbar, was die Ableitung der Auditchecklist für eine Entsorgungsanlage wesentlich vereinfacht. Das Tool wird einmal jährlich überprüft und aktualisiert.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des: GbU Verlag